Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 13.05.2016 in 74834, Elztal-Rittersbach, auf der B 27, Rtg. Mosbach um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 35,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis

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