Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Wallstraße, zwischen Am Fort Gonsenheim und Mombacher Straße  die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor 8.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 46 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mainz übersandte Vordruck Anhörung

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