Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart, auf der Theodor-Heuss-Straße, Fahrtrichtung Lange Straße um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot übersandt. Festgestellt wurden 42 km/h. Beweismittel: Foto, Messung mit TraffiStar S 350, Verwarnungsgeld: 25,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stuttgart

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“