Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart – Bad Cannstadt, auf der Sommerrainstraße, Höhe Lichtmast 25, in Richtung Kleiner Ostring wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 55 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Speedophot mobil, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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