Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Düsseldorf, auf der Volmerswerther Straße, vor Hausnummer 379-391, in Fahrtrichtung Volmerswerther Deich wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 42 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Messung mit SpeedoPhot. Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 € wurde erhoben.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Schriftliche Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.

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