Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88079 Gattnau, auf der St.-Gallus-Straße, K 7705 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Leivtec XV3 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Bußgeldverfahren wurde eröffnet. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 76 km/h

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Bodenseekreis übersandte Formblatt Anhörung

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