Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neubeuern, Innstraße, Höhe Hs.-Nr, 22 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt am 07.04.2016 wurden bei erlaubten 50 km/h, 72 km/h mit Einseitensensor Typ ES3.0, Beweisfoto liegt vor. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Bußgeldverfahren verfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Anhörungsbogen

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