Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der S 109, Doberschütz, Höhe KOM-Haltestelle, Richtung Malschwitz mit 50 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit  Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Bautzen übersandt.

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