Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 52511 Geilenkirchen, Landstraße, Tripser Mühlenpfad, Rtg. B 221 um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto.

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heinsberg

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