In Pfungstadt, auf der Eschollbrücker Straße, ggü. 32 a, FR Eschollbrücken wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 51 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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