Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuenmarkt, auf der Wirsberger Straße, Ri. Wirsberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 71 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

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