Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aachen, auf der Roermonder Str. 102-112, Richtung Laurensberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 74 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit SpeedoPhot RADAR.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Aachen übersandte Zeugenfragebogen

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