Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lauchhammer-Ost, auf der Wilhelm-Sülz-Straße, in Richtung Lauchhammer-Süd mit 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Beweisfoto, Einseitensensor ES3.0, Verwarnung mit Erhebung von 25,00 € Verwarnungsgeld erhalten

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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