Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gera-Debschwitz, Prof.-Simmel-Str., FR Str. d. Friedens um 28 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 58 km/h, Beweismittel: Messgerät Speedophot Radar.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gera übersandte Vordruck Anhörung

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