Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften führte zu Bußgeldverfahren. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamburg, auf der Hammer Straße, ggü. 111-113, i. R. auswärts um 24 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 74 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Formular Anhörung

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