Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Tönisvorst, Stadt Tönis, auf der Hülsener Straße, Höhe Haus-Nr. 56-61, FR Nordring um 23 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 53 km/h, Beweismittel: Messgerät Speedophot, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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