Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 14.04.2016 auf der Freiherr-von-Stein-Straße, in Höhe Glascontainer, in 61476 Kronberg im Taunus wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 58 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Die Messung wurde mit Sensormessung durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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