Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 08.01.2016 in Neuss, Jülicher Landstraße, Fahrtrichtung  BAB 46, um 47 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messgerät: speedophot RADAR,  Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss

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