Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Baden-Baden, Ludwig-Wilhelm-Str., Höhe Hnr 12, Rtg. Gausplatz. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 50 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadtverwaltung Baden-Baden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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