Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften.  Am 15.10.2015 wurde im Landkreis Gifhorn, Alte Poststraße, in Höhe Hausnr. 5 bis 15 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 18 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 48 km/h, Beweismittel: Messung durch Nachfahren

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gifhorn

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