Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 15.10.2015 wurde im Landkreis Gifhorn, Alte Poststraße, in Höhe Hausnr. 5 bis 15 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 18 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 48 km/h, Beweismittel: Messung durch Nachfahren
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gifhorn
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.