Rotlichtverstoß wurde am 26.04.2015  in Werl, Hammer Straße, Fahrtrichtung Hamm begangen. Beweismittel: Zeugen, erhöhtes Bußgeld: 80,00€, wegen Voreintrg. im Fahreignungsregister.

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a,§ 49 StVO, § 24 StVG,246.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kreis Soest

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