Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Werl-Westönnen, auf der Weststraße, FR L 696 mit 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Messung mit Messgerät  Multanova , Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Kreis Soest übersandt.

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