Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88299, Leutkirch, auf der L 319, Tautenhofen-Ewigkeit mit 33 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Lasermessgerät ES0 3.0

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu übersandt.

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