Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88299, Leutkirch, auf der L 319, Tautenhofen-Ewigkeit mit 33 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Lasermessgerät ES0 3.0
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu übersandt.
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.