Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gelsenkirchen, Bokermühlstraße, Richtung Norden, FR Norden, vor Malteser Straße um 41 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 71 km/h, Beweismittel: Protokoll Geschwindigkeitsmessung und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandte Anhörungsbogen

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