Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 28.05.2016 in Ortkrug, L72, Abs. 90, km 1,442, Ri. Schwerin um 47 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffiphot S digital, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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