Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 89611, Obermarchtal, 035 B 311 – Obermarchtal Ortseingang aus Richtung Riedlingen um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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