Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der Hochstraße, Breitenweg, FR einwärts die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät und Frontfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 99 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 49 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Anhörung

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