Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Trier, Stadt Trier, auf der Gustav-Heinemann-Straße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 80 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von übersandt.
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