In Herne, Dorstener Straße, FR Bochum wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 20 km/h überschritten. Festgestellt wurden 70 km/h Radarmessung bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Herne übersandte Vordruck Anhörung

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