Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, auf der Horster Straße, FR Boy, Bereich Janusz-Korczok Gesamtschule begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Speedophot RADAR 2 59 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bottrop übersandte Anhörungsbogen

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