Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Stadt Buchholz, Steinbecker Str. / Krankenhaus um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Verwarnung / Anhörung

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