In Erfurt-Stotternheim, auf der Nödaer Straße Nr. 8, Fahrtrichtung Nöda wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
25 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 75 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Erfurt übersandte Formular Anhörung

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