Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 01.12.2015 in Erfurt, Bunsenstraße, zw. Johannishof u. DB-Anlage, FR Konrad-Adenauer-Straße um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät 71 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Erfurt

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