Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Norderstedt, auf der Poppenbütteler Straße, Höhe Hsnr. 143, FR Norderstedt-Mitte die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 63 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Norderstedt Zeugenfragebogen

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