Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, Boltensternstraße, in Höhe Barbarastr., Köln-Riehl, FR Industriestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 67 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Köln übersandt.

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