Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Hamm, auf der Hafenstraße / Adenauerallee, Fahrtrichtung Nordring, Kreuzung B 63 missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät Rotlicht mit Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandte Vordruck Anhörung

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