Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, auf der Allener Straße, FR Norden, im Bereich der Hausnr. 22 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit einer Geschwindigkeitsmessanlage mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 64 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandte Zeugenfragebogen

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