In Oer-E., Klein-Erkenschw.-Str., zw. Albert- u. Haardstr. FR West wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 mit Foto 56 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Zeugenfragebogen

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