Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Stadt Buchholz, Buchholz, Steinbecker Str. /Krankenhaus um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 51 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Poliscan

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Vordruck Anhörung

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