Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oberhausen, auf der Osterfelder Str., südliche Fahrtrichtung wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 75 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 Laser, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen von  Bußgeldstelle Oberhausen übersandt.

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