Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Strahwalde, auf der Löbauer Straße , FR Ottenhain mit 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage ES3.0 dokumentierte mit Beweisfoto 25 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Zittau
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