Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Reichenberg, auf der Lößnitzgrundstraße  i. H. Nr. 111, Ri. Friedewald um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 37 km/h. Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Meißen übersandte Anhörung

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