Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 63755 Alzenau, auf der Wasserloser Straße, Höhe Hs.-Nr. 13 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 41 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Frontfoto. Verwarnungsgeld. 25,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörung wurde von Kommunaler Verkehrsüberwachung Stadt Alzenau übersandt.

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