Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, Fahrtrichtung Kronenstraße um 11 km/h, bei erlaubten 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S350, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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