Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, auf dem Caldenhofer Weg 302, Höhe Süddinker, stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 43 km/h, bei erlaubten 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h . Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto. Verwarnungsgeldangebot: 20,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm

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