Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, auf der Gartenstraße, Höhe Haus-Nr. 73, Fahrtrichtung Pütchens Chaussee die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 36 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Traffipax speedophot und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn erhob 15,00 € Verwarnungsgeld

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