Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Korschenbroich, auf der Borrenstraße, ggü. 10-24, FR Hoher Weg um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 38 km/h. Beweismittel: Messgerät S 350 Laser.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Vordruck Anhörung
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