Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in 08499, Reichenbach im Vogtland, OT Obermylau, Dorfmitte, geg. Hnr. 4 um 111 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld in Höhe von 50,00 € erhoben. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Reichenbach übersandte Vordruck Anhörung
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