Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Eislingen, Stuttgarter Straße, Höhe ehem. Dehner, Fahrtrichtung Osten, innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Poliscan FM1, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
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