Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Aachener Str. FR stadtauswärts mit 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Messung mit Gatso MG und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bußgeldstelle Mönchengladbach erhob 50,00 € Verwarnungsgeld.

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